Bitte denken Sie daran Ihren Gartenwasserverbrauch bis zum 15.12.2021 über den unten aufgeführten Link zu melden. Eine Meldung des Zählerstandes ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn die Ausschlussfrist verstrichen sein sollte, da andernfalls kein Anfangsbestand für das kommende Jahr vorliegt. In solchen Fällen müsste ein Durchschnittsverbrauch über die nicht gemeldeten Zeiträume erfolgen, was sich nachteilig auswirken wird.
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