17. April 2019 / Gemeinde Langenberg

Neue Regelungen für Isolierung und Quarantäne

Seit dem 16.01.2022 ist die neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung in Kraft. Mit der...

Seit dem 16.01.2022 ist die neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung in Kraft. Mit der Überarbeitung der Verordnung wurden insbesondere die Regelungen zur Isolierung bzw. Quarantäne infizierter Personen, Haushaltskontakten und Kontaktpersonen überarbeitet. Für infizierte Personen und Haushaltskontakte werden keine behördlichen Anordnungen mehr erstellt.


Personen, die sich aufgrund von Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest einem PCR-Test unterzogen haben, müssen bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Isolierung.

Pflicht zur Isolierung unmittelbar nach Erhalt des Testergebnisses.

Eine gesonderte Anordnung der Behörde ist für die Isolierung nicht erforderlich!

Dauer der Isolierung:
10 Tage ab dem Tag des Symtombeginns oder der Vornahme des ersten positiven Tests
Die Isolierung ist fortzusetzen, wenn und solange Symptome vorliegen.

Vorzeitige Beendigung der Isolierung:
Frühestens ab dem 5. Tag der Isolierung kann bei 48 Stunden Symtomfreiheit die Isolierung durch einen negativen PCR- oder Coronaschnelltest oder einem positiven PCR Test und einem CT-Wert über 30 die Isolierung vorzeitig beendet werden.

Positiv geteste Personen haben die ihnen bekannten Kontaktpersonen über ihr positives Testergebnis zu informieren!
Kontaktpersonen sind insbesondere Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten und mit Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das Tragen von Masken bestand oder Personen, mit denen in schlecht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.

Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist zur Beendigung immer ein negativer PCR-Test oder ein positiver PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 erforderlich.

Personen, die über ein positives Testergebnis informiert wurden (Kontaktpersonen), wird empfohlen, für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, zu vermeiden und, sofern möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Darüber hinaus wird eine Kontaktreduzierung, ein Selbstmonitoring (besonderes Achten auf Symptome sowie Messen der Körpertemperatur, tägliche Nutzung von Selbsttests und Bürgertestung) und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum fünften Tag empfohlen.

Das Testergebnis, welches zur vorzeitigen Beendigung führt, ist für mindestens einen Monat aufzube-wahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Beschäftigte, die nach einer durch einen Test verkürzten Isolierung an den Arbeitsplatz zurückkehren, müssen den Testnachweis auch der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vorlegen. Gleiches gilt für Haushaltsangehörige und Kon-taktpersonen.

Die aktuelle Corona-Test-und-Quarantäneverordnung finden Sie hier

Original öffnen (www.langenberg.de)

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