Der Kreis Gütersloh hat per Allgemeinverfügung die kreisweite Aufstallpflicht angeordnet. Sie tritt am Freitag, 0 Uhr, in Kraft. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen minimiert werden. Einzelheiten zu den Auflagen sind im Amtsblatt mit der NR. 977 zu entnehmen (Unter ‚Aktuelles‘ im Internetauftritt des Kreises). Sämtliches Geflügel im Kreisgebiet ist unverzüglich aufzustallen oder durch Überdachung und Schutzzäune so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist. Auch Futter und Einstreu sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben.Hier weiterlesen...
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