25. August 2021 / Gemeinde Langenberg

3-G-Regel für Sitzungen kommunaler Gremien

Aufgrund der Anpassung einer Erlassregelung des zuständigen Ministeriums an die mit...

Aufgrund der Anpassung einer Erlassregelung des zuständigen Ministeriums an die mit Wirkung vom 20.08.2021 geänderte CoronaSchVO gilt bei Sitzungen von Rat, Ausschüssen und anderer kommunaler Gremien ab sofort die 3-G-Regel. So unterliegen die Mitglieder kommunaler Gremien und auch die teilnehmende Öffentlichkeit ab einem 7-Tage-Inzidenzwert der Neuinfektionen von 35 den Teilnahmevoraussetzungen. Dies bedeutet, dass alle Teilnehmenden entweder den Nachweis einer Immunisierung (Impfung oder Genesung) erbringen oder aber einen negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest und nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen.

Hier weiterlesen...

Meistgelesene Artikel

Unterstütze jetzt das Team von 5 Fitness!
Job der Woche

Servicekräfte und Fitnesstrainer gesucht

weiterlesen...
Reinigungskraft (m/w/d) auf Teilzeit
Job der Woche

Dein Können ist gefragt.

weiterlesen...
Möbel für Euren ergonomischen Arbeitsplatz
In Rietberg entdeckt

Unser neuer Partner: Die boho möbelwerkstatt GmbH

weiterlesen...

Neueste Artikel

Eröffnung am 02.12.2025
Gemeinde Langenberg

Neuer Standort und neue Öffnungszeiten

weiterlesen...
Jugendbeirat in der Gemeinde Langenberg
Gemeinde Langenberg

Sei dabei! Der Rat der Gemeinde Langenberg hat beschlossen, die erfolgreiche Arbeit des Jugendbeirates Langenberg auch...

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Eröffnung am 02.12.2025
Gemeinde Langenberg

Neuer Standort und neue Öffnungszeiten

weiterlesen...
Jugendbeirat in der Gemeinde Langenberg
Gemeinde Langenberg

Sei dabei! Der Rat der Gemeinde Langenberg hat beschlossen, die erfolgreiche Arbeit des Jugendbeirates Langenberg auch...

weiterlesen...