25. August 2021 / Gemeinde Langenberg

3-G-Regel für Sitzungen kommunaler Gremien

Aufgrund der Anpassung einer Erlassregelung des zuständigen Ministeriums an die mit...

Aufgrund der Anpassung einer Erlassregelung des zuständigen Ministeriums an die mit Wirkung vom 20.08.2021 geänderte CoronaSchVO gilt bei Sitzungen von Rat, Ausschüssen und anderer kommunaler Gremien ab sofort die 3-G-Regel. So unterliegen die Mitglieder kommunaler Gremien und auch die teilnehmende Öffentlichkeit ab einem 7-Tage-Inzidenzwert der Neuinfektionen von 35 den Teilnahmevoraussetzungen. Dies bedeutet, dass alle Teilnehmenden entweder den Nachweis einer Immunisierung (Impfung oder Genesung) erbringen oder aber einen negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest und nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen.

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